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TG Laudenbach 1889 e.V.
Selbstverpflichtung / Kinderschutz / Vertrauensperson
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Die Vertrauensperson stellt sich vor


Mein Name ist Immanuel Griesbaum. Zurzeit begleite ich das Amt der Vertrauensperson für die TG-Laudenbach. Durch meine berufliche Tätigkeit und meine Ausbildung als Dipl. Sozialpädagoge bin ich mit Kinderschutzfällen bestens vertraut und weiß um die Brisanz, die dieses Thema mit sich bringt.
Gerne stelle ich mich auf Einladung auf den Abteilungsversammlungen vor, so wie ich dies bereits auf der Generalversammlung getan habe.
Im Folgenden sind ein paar wichtige Informationen zu dem Thema Vertrauensperson zusammen gestellt:


Warum wird eine Vertrauensperson gebraucht?


Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 den Kinderschutz reformiert und dabei alle Menschen die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, stärker in die Verantwortung genommen. Dies gilt auch für Sportvereine.
Hieraus ergeben sich zwei Aufgaben für die Vertrauensperson:


Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis


Nach dem §72a SGB VIII müssen unter anderem auch ehrenamtliche Trainer und Übungsleiter, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein sogenanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um Personen mit einschlägiger Vorbestrafung von diesen Ämtern auszuschließen.
Die Überprüfung dieses erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist unter anderem Aufgabe der Vertrauensperson.
Nähere Informationen zum Thema erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gibt es beim Landratsamt Rhein-Neckar unter folgendem Link:
http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/erweitertes+fz+-+faq.html

Das Verfahren zur Vorlage eines erweiterten, polizeilichen Führungszeugnisses:

  1. Download der Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit
  2. Mit den eigenen Daten ausfüllen und durch den Vorstand unterschreiben lassen
  3. Die unterschriebene Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit bei dem örtlich zuständigen Bürgerbüro oder Gemeinde abgeben
  4. Einige Wochen später erhält man Post vom Bundesamt für Justiz mit dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis
  5. Termin mit der zuständigen Vertrauensperson zur Einsichtnahme vereinbaren

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis kann auch ohne die Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit beantragt werden. In diesem Fall entstehen allerdings Kosten in Höhe von 13 €, die der Antragssteller selbst tragen muss.
Des Weiteren soll eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben werden. Diese kann ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle der TGL abgegeben werden.


Beratung und Unterstützung


Außerdem möchte die TG-Laudenbach ihren Mitgliedern eine Ansprechperson zur Seite stellen, mit der über mögliche Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise von Missbrauch, Misshandlungen oder Verwahrlosung gesprochen werden kann.
Die Vertrauensperson kann dabei folgendes leisten:


Hierbei unterliegt auch die Vertrauensperson den Regelungen Schweigepflicht. Die Vertrauensperson wird keine Schritte ohne Abstimmung mit dem/den Betroffenen unternehmen.


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